Geschäftsordnung
ARGE FREIE Landkreis Weilheim-Schongau
Die Arbeitsgemeinschaft freier Wohlfahrtsträger im Landkreis Weilheim-Schongau - im nachfolgenden „ARGE FREIE WM-SOG“ genannt - gibt sich nachstehende Geschäftsordnung. Diese regelt die Zusammenarbeit sowie die Beschlussfähigkeit, ergänzt inhaltlich das verfasste Selbstverständnis und benennt die Träger, welche sich zum Zwecke der Interessenvertretung
in diesem Gremium zusammengeschlossen haben. Die Geschäftsordnung kann jederzeit inhaltlich angepasst oder aufgehoben werden. Hierzu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses.
1. Zielsetzung
Die ARGE FREIE WM-SOG berät und vertritt die Interessen der im Landkreis tätigen Träger der freien Wohlfahrtshilfe folgender Spitzenverbände:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
- Landescaritasverband Bayern
- Diakonisches Werk Bayern
- PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Bayern
Private Träger sozialer Dienstleistungen können ihr Anliegen an die ARGE FREIE WM-SOG richten. Die Arge entscheidet ob und in welchem Rahmen sie sich diesem annimmt.
2. Federführung, Mitglieder und Zusammenarbeit
Je Spitzenverband wird ein stimmberechtigtes Mitglied in den Kreis entsandt. Die Träger regeln die Legitimation der jeweiligen verbandlichen Vertretung, also Verfahren und Zeitraum, eigenverantwortlich. Die so bestimmte Vertretung übernimmt die Aufgabe eine Meinungsbildung innerhalb des eigenen Verbands zu den jeweiligen Themengebieten herbeizuführen und Informationen zu kommunizieren. Eine ständige Stellvertretung aus dem Kreis der jeweiligen Trägervertreter*innen ist zu benennen.
Die fünf stimmberechtigten Mitglieder der ARGE FREIE WM-SOG bestimmen eine Federführung für den Zeitraum von 4 Jahren. Diese Federführung moderiert und koordiniert die Treffen, darüber hinaus fungiert sie/er als Sprecher*in nach innen und außen. Eine ständige Stellvertretung aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder ist zu benennen.
Die ARGE FREIE WM-SOG trifft sich einmal pro Quartal. Sondersitzungen bei Bedarf sind möglich. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Um Entscheidungen fachlich fundiert vorzubereiten, können beratende Expert*innen in die Runde geladen werden. Hierzu können pro Spitzenverband maximal 2 Personen bestimmt werden.
3. Tagesordnung der Sitzungen
Die Tagesordnung wird von der Federführung vorbereitet und eine Woche vor der Sitzung verschickt. Alle stimmberechtigten Mitglieder sind eingeladen ihre Themen vorab an die Federführung zu melden, so dass diese auf der Tagesordnung Berücksichtigung finden können.
4. Beschlüsse
Beschlüsse erfolgen stets einstimmig. Die ARGE FREIE WM-SOG tritt lediglich mit einem einstimmig beschlossenen Ergebnis nach außen. Im Rahmen der Beschlussfassung wird auch über die Art der Kommunikation entschieden. Aus gegebenem Anlass kann dafür die Sprecher*innen-Rolle an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied aus der Runde übertragen werden.
Umlaufbeschlüsse oder Stellungnahmen per Mail sind möglich, ebenso wie die schriftlich verfügte Stimmübertragung an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied. Hierfür ist es ausreichend Federführung und stimmberechtigte Person per Mail zu informieren.
5. Niederschrift der Sitzungen
Jede Sitzung der ARGE FREIE WM-SOG ist in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten, das innerhalb der Strukturen der Wohlfahrtsverbände weitergegeben werden kann. Daneben kann es eine Niederschrift von vertraulichen Inhalten geben, die zunächst nur innerhalb des Kreises der ARGE-Vertreter*innen kommuniziert werden. Über inhaltliche Einwendungen, die über die stimmberechtigten Mitglieder zu kommunizieren sind, wird in der nächsten Sitzung entschieden.
6. Träger und benannte Vertreter*innen
Die verbandliche Interessensvertretung der Träger ist derzeit gewährleistet durch:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Dominik Spring (AWO Kreisverband Weilheim-Schongau)
Stellvertretung: Michael Asam (AWO Kreisverband Weilheim-Schongau)
Vertreten im Landkreis: AWO-Betreuungsverein Peißenberg und angegliederte Vereine
- Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
Anke Ringel (BRK Kreisverband Weilheim-Schongau)
Stellvertretung: Michael Limbrunner (BRK Kreisverband Weilheim-Schongau)
Vertreten im Landkreis: BRK Kreisverband Weilheim-Schongau mit den Gemeinschaften Bereitschaften, Wasserwacht, Jugendrotkreuz, Wohlfahrts- und Sozialarbeit, Bergwacht
- Landescaritasverband Bayern
Claudia Hörbrand (Ökumenische Sozialstation Oberland gGmbH)
Stellvertretung: Thomas Koterba (Kreiscaritasverband Weilheim-Schongau)
Vertreten folgende Träger im Landkreis: Kreis Caritasverband Weilheim-Schongau,
CAB und CAS Augsburg Caritas Betriebsträger gGmbH
- Diakonisches Werk Bayern
Stefan Helm (Bezirksstelle München, Weilheim und Bad Tölz des Diakonischen Werkes der Evang.-Luth. Kirche in Bayern)
Stellvertretung: Thomas Buchmann (Diakonie Herzogsägmühle gGmbh)
Vertreten folgende Träger im Landkreis: Diakonie Herzogsägmühle gGmbh; Diakonie Rosenheim; Rummelsberger Diakonie e.V.; Bildungs- und Erholungsstätte Langau e.V.; Diakonieverein Starnberg e.V.; Diakonieverein in Garmisch-Partenkirchen e.V.; Verein für Evang. Gemeindediakonie in Weilheim e.V.; Evangelischer Gemeindeverein Kaufering e.V.
- PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Bayern
Tobias Bihlmaier (Brücke Oberland e.V.)
Stellvertretung: Melanie Bagola (SOS-Kinderdorf e.V.)
Vertreten im Landkreis: Brücke Oberland e.V, Familienzentrum ARCHE NOAH gGmbH, Netz gegen sexuelle Gewalt e.V., SOS-Kinderdorf e.V., Tabaluga Kinder und Jugendhilfe
Für die Federführung der Amtsperiode 2025 - 2028 erklärt sich verantwortlich:
Federführung: Stefan Helm
(Bezirksstelle München, Weilheim und Bad Tölz des Diakonischen Werkes der Evang.-Luth. Kirche in Bayern)
Stellvertretung: Tobias Bihlmaier (Brücke Oberland e.V.)
7. Inkrafttreten
Die vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 20.5.2025 in Kraft und wird nach einem Jahr überprüft.